Air2030: Zweite Offertanfrage an die Regierungsstellen der Herstellerfirmen

Walter Ludin

Wer fliegen will, muss den Mut haben, den Boden zu verlassen.

Walter Ludin

F/A 18

F/A 18

Bild ZVG Schweizer Armee

Die Übergabe der zweiten Offertanfrage für neue Kampfflugzeuge (NKF) und für neue Systeme der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Bodluv GR) an die Regierungsstellen der Herstellerländer ist erfolgt. armasuisse erwartet die Offerten bis August 2020.

armasuisse hat am 10. Januar 2020 die zweite Offertanfrage für neue Kampfflugzeuge an die Regierungsstellen der vier in Frage kommenden Herstellerfirmen übergeben: Deutschland (Airbus Eurofighter), Frankreich (Dassault Rafale) und die USA (Boeing F/A-18 Super Hornet und Lockheed-Martin F-35A). Die zweite Offertanfrage basiert auf der Analyse der ersten Offerte, von Erkenntnissen aus Flug-, Simulator- und Bodenerprobungen, sowie Audits bei den Betreibern der evaluierten Kampfflugzeuge. Die durch die Regierungsstellen angeschriebenen Hersteller werden mit der zweiten Offertanfrage aufgefordert, die für die Schweiz vorteilhafteste Offerte zu unterbreiten.

Die Offerten sollen unter anderem folgende Elemente enthalten:

• Preis für 36 und 40 Flugzeuge inklusive definierter Logistik und Bewaffnung als verbindlicher Ausgangspunkt für die Detailverhandlungen mit dem gewählten Kandidaten nach dem Typenentscheid

• Angebote zur Kooperation zwischen den Streitkräften und den Beschaffungsbehörden der Schweiz und jenen des Lieferlandes

• angestrebte oder bereits angebahnte Offset-Projekte

Der Ausgangspunkt zur Bestimmung der Anzahl Kampfflugzeuge ist die Auftragserfüllung bei erhöhten Spannungen. Bei erhöhten Spannungen muss die Luftwaffe während mindestens vier Wochen permanent mit mindestens vier Flugzeugen in der Luft patrouillieren können, um die Lufthoheit zu wahren, die unbefugte Benutzung sowie Verletzungen des Schweizer Luftraums zu verhindern und damit beizutragen, dass sich die Schweiz aus bewaffneten Konflikten heraushalten kann. Zudem stellt die Luftwaffe mit den neuen Kampfflugzeugen den Luftpolizeidienst rund um die Uhr sicher, verteidigt während einer beschränkten Zeit den Luftraum und unterstützt die Bodentruppen im Verteidigungsfall.

Neues System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite

Am 10. Januar 2020 hat armasuisse ebenfalls die zweite Offertanfrage an die Regierungsstellen der in Frage kommenden Herstellerfirmen der neuen Systeme der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite übergeben: Frankreich (Eurosam SAMP/T) und die USA (Raytheon Patriot). Wie beim neuen Kampfflugzeug basiert die zweite Offertanfrage auf der Analyse der ersten Offerte, auf den Erkenntnissen der Sensorerprobungen in der Schweiz und Audits bei den Betreibern der Systeme. Die durch die Regierungsstellen angeschriebenen Hersteller werden mit der zweiten Offertanfrage aufgefordert, die für die Schweiz vorteilhafteste Offerte zu unterbreiten.

Die Offerten sollen unter anderem folgende Elemente enthalten:

• Preis für die Systeme der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite zur Abdeckung von mindestens 15'000 km2 inklusive definierter Logistik und Bewaffnung als verbindlicher Ausgangspunkt für die Detailverhandlungen mit dem gewählten Kandidaten nach dem Typenentscheid

• Angebote zur Kooperation zwischen den Streitkräften und den Beschaffungsbehörden der Schweiz und jenen des Lieferlandes

• angestrebte oder bereits angebahnte Offset-Projekte

Weiteres Vorgehen im Programm Air2030

Das Dokument "Anforderungen an die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs und eines neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite" vom 23. März 2018 wurde nachgeführt. Die Anpassungen betreffen vor allem die Offset-Verpflichtung und die Aufteilung des Finanzvolumens. Bei Bodluv GR wird zudem die RUAG MRO Schweiz als Materialkompetenzzentrum bezeichnet und die Fähigkeit zur Abwehr ballistischer Lenkwaffen (Ballistic Missile Defence) soll abgeklärt werden.

Mit den Informationen aus der zweiten Offerte und den Erkenntnissen aus den verschiedenen Erprobungsaktivitäten wird der Gesamtnutzen jedes Systems ermittelt. Die Gegenüberstellung von Gesamtnutzen und -kosten sowie den jeweiligen Risiken erfolgt erst nach einer zur erwartenden Referendumsabstimmung. Die Resultate fliessen zusammen mit einer umfassenden Risikoanalyse in den Evaluationsbericht, in dem der jeweilige Gesamtnutzen des neuen Kampfflugzeugs bzw. des neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite den Beschaffungs- und Betriebskosten für 30 Jahre gegenübergestellt wird. Basierend auf den Resultaten des Evaluationsberichts werden der Vorsteherin des VBS das für die Schweiz am besten geeignete Kampfflugzeug und das am besten geeignete System der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite zur Typenwahl empfohlen. Der Typenentscheid erfolgt durch den Bundesrat.

Weiterführende Informationen

Anforderungen an die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs (NKF) und eines neuen Systems der bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Bodluv GR)

Dossier Air2030 – Schutz des Luftraumes

Quelle: Schweizer Armee

13.1.2020

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