Aufhebung der Urlaubssperre für Armeeangehörige

Mädchen aus Flums

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Urlaubssperre für Armeeangehörige aufgehoben

Urlaubssperre für Armeeangehörige aufgehoben

Bild ZVG Schweizer Armee

Die Urlaubssperre für Armeeangehörige ist aufgehoben. Sofern es die Lage erlaubt, kann wieder allgemeiner Urlaub durch den zuständigen militärischen Kommandanten gewährt werden. Individuelle, persönliche Urlaube waren bereits zuvor möglich.

Seit Freitag, 17. April 2020, dürfen Teile der Armee wieder in den allgemeinen Urlaub entsandt werden. Die jeweilige Bewilligung für allgemeinen Urlaub obliegt dem zuständigen militärischen Kommandanten. Er hat dafür zu sorgen, dass dadurch die Auftragserfüllung nicht behindert wird. Um die Einsatzfähigkeit rund um die Uhr zu gewährleisten, müssen die Schulen die laufenden Einsätze jederzeit sicherstellen können. Sie dürfen nur gestaffelt Urlaub gewähren und müssen permanent über eine Einsatzreserve im Umfang eines Viertels des Schulbestandes (Kader und Soldaten) verfügen.

Urlaubsbewilligung auf Vertrauensbasis

Der allgemeine Urlaub ist unabhängig von den Wochenenden zu planen. Den Armeeangehörigen soll pro fünfzehn Tage Einsatz drei Tage Urlaub gewährt werden. Die Bewilligung von Urlaub erfolgt auf Vertrauensbasis. Alle Armeeangehörigen sind zwingend verpflichtet, auch auf der Reise und im Urlaub die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln des BAG einzuhalten. Insbesondere müssen das Social Distancing, regelmässiges Händewaschen mit Seife sowie die Beschränkung auf fünf Personen pro Gruppe strikt befolgt werden.

Individuelle, persönliche Urlaube waren bereits zuvor möglich. Je nach Lageentwicklung kann die Gewährung von allgemeinem Urlaub wieder eingeschränkt oder ganz ausgesetzt werden.

Quelle: Schweizer Armee

21.4.2020

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