Ausarbeitung Bericht zu Alimentierung von Armee und Zivilschutz bis Mitte 2021

André Mudry, Oberst im Generalstab

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André Mudry, Oberst im Generalstab

Zivildienst

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Bild ZVG Schweizer Armee

An seiner Sitzung vom 26. August 2020 hat der Bundesrat beschlossen, den Zeitplan für den Bericht zur personellen Alimentierung von Armee und Zivilschutz, vorgesehen für Ende 2020, leicht anzupassen. Der Bericht soll bis Sommer 2021 fertiggestellt werden. Dadurch sollen die Erkenntnisse aus der Covid-19-Krise in Bezug auf die Alimentierungslage von Armee und Zivilschutz in den Bericht einfliessen können.

Weiter hat der Bundesrat davon Kenntnis genommen, dass der Bericht in erster Linie Vorschläge zur Behebung der personellen Defizite in den Zivilschutzorganisationen machen wird. Weitergehende Massnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Armeebestände folgen im Zusammenhang mit dem Abschluss der Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA).

Die Bewältigung der Corona-Krise hat die Arbeiten am Alimentierungsbericht verzögert, zumal Armee, Zivilschutz und Zivildienst an der Unterstützung der Behörden intensiv beteiligt waren, was die jeweiligen Dienststellen (die Gruppe Verteidigung, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und das Bundesamt für Zivildienst) stark beansprucht hat. Der Bundesrat erachtet es zudem als angezeigt, dass die Erkenntnisse aus der Covid-19-Krise in den Arbeiten zum Alimentierungsbericht berücksichtigt werden. Mit Bezug auf die personelle Alimentierung von Armee und Zivilschutz werden sich aus dem Einsatz relevante Schlüsse ziehen lassen. Aus diesen Gründen hat der Bundesrat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass der Bericht bis Sommer 2021 anstatt bis Ende 2020 zu unterbreiten sei.

Bereits heute ist absehbar, dass der Bundesrat im Bericht 2021 seine Empfehlungen schwergewichtig auf eine Verbesserung der Alimentierungslage der Zivilschutzorganisationen ausrichten und sich bei der Armee auf die Vertiefung bereits ergriffener Massnahmen fokussieren wird. Zum einen ist absehbar, dass im Zivilschutz die Bestände früher und drastischer sinken werden als bei der Armee und Massnahmen daher dringender sind. Zum anderen fehlen bis zum Ende der Umsetzung der WEA verlässliche Erfahrungswerte zur weiterentwickelten Armee, welche für strukturverändernde Massnahmen notwendig wären. Der Bundesrat wird mit dem WEA-Abschlussbericht im Sommer 2023 über die abschliessenden Erkenntnisse zur Alimentierung der Armee berichten und zu diesem Zeitpunkt erforderliche Massnahmen vorsehen.

Quelle: Schweizer Armee

28.8.2020

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