Ausbildungsgutschrift neu auch für Unteroffiziere der Schweizer Armee

Oberst René Meier, Kdt der Flab Gr 33

Die Wetterlage ist schwierig wie nie zuvor.

Oberst René Meier, Kdt der Flab Gr 33

Oberwachtmeister

Oberwachtmeister

Symbolbild ZVG Schweizer Armee

Ab dem 1. Mai 2020 haben Unteroffiziere Anrecht auf eine Ausbildungsgutschrift im Wert von maximal 3000 Franken. Dies gilt für Unteroffiziere, welche die Unteroffiziersschule frühestens im Oktober 2019 begonnen und die militärische Weiterausbildung am 1. Januar 2020 noch nicht abgeschlossen haben.

In einer Sitzung am 22. April 2020 hatte der Bundesrat beschlossen, nach den höheren Unteroffizieren und Offizieren neu auch Unteroffizieren Gutschriften für zivile Aus- und Weiterbildungen zugänglich zu machen. Stichtag hierfür ist der 1. Mai 2020. Neu ist auch, dass die Aus- oder Weiterbildung, für die eine Gutschrift beantragt wird, nicht mehr zwingend zu einem kantonal oder eidgenössisch anerkannten Abschluss führen muss. Dies erweitert den Kreis der Bezugsberechtigten erheblich und kommt ihren Bedürfnissen entgegen.

Die Grundvoraussetzung, in den Genuss einer Ausbildungsgutschrift zu gelangen, ist für alle Stufen gleich: eine erfolgreich abgeschlossene Kaderschule und ein praktischer Dienst für die Ausbildung zum Unteroffizier, höheren Unteroffizier oder zum Offizier bis Stufe Stäbe der Truppenkörper (militärische Weiterausbildung). Weiter muss der Antragsteller oder die Antragstellerin beweisen können, dass er oder sie die zivile Aus- oder Weiterbildung bezahlt und auch tatsächlich besucht hat. Das Antragsformular, das mit den erforderlichen Unterlagen an das Personelle der Armee zurückgeschickt werden muss, ist über den Link abrufbar.

Für eine Gutschrift in Betracht kommen Kurse, Seminare und Konferenzen, aber auch Privatunterricht. Bedingung ist, dass es sich bei den Kursanbietern um eine Schweizer Ausbildungsinstitution handelt oder dass die Weiterbildung von einer solchen organisiert worden ist.

Quelle: Schweizer Armee

3.6.2020

Diese Website benutzt Cookies, um Ihnen ein angenehmes Surfen durch unsere Sites zu ermöglichen. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.