Philippe Rebord – Korpskommandant und Chef der Schweizer Armee

Internationale Friedensförderung der Schweizer Armee in Zeiten von COVID-19

Oberleutnant Reto à Porta

Ich habe in der Armee gelernt, strukturiert vorzugehen.

Oberleutnant Reto à Porta

Hygienevorschriften bei der SWISSCOY

Hygienevorschriften bei der SWISSCOY

In der SWISSCOY gelten strenge Hygienevorschriften, z.B. das Tragen einer Maske. Bild ZVG Schweizer Armee

Auch während der weltweiten Coronapandemie laufen die friedensfördernden Einsätze der Schweizer Armee weiter. Die Schweizer Soldatinnen und Soldaten leisten gerade auch in diesen Zeiten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung vor Ort. Einige der Einsatzorte gehören zu Coronarisikogebieten, wie der Kosovo mit dem Einsatz der SWISSCOY. Umso mehr achtet die Armee darauf, dass die Armeeangehörigen das Virus nicht zurück in die Schweiz bringen.

Jedes Land, in dem die Schweizer Peacekeeper ihren Dienst leisten, hat in den letzten Monaten unterschiedliche Massnahmen erlassen, z.B. Flughäfen gesperrt und Einreisebeschränkungen erlassen. Dazu kommen zusätzliche Restriktionen und Auflagen in den jeweiligen 14 Missionen, in denen sich die Schweiz engagiert. Dieses Umfeld ist sehr komplex und erfordert eine permanente Lageverfolgung und Situationsbeurteilung durch das Kompetenzzentrums SWISSINT in Stans-Oberdorf. Es ist jedoch gerade in ausserordentlichen Lagen wie mit COVID-19 wichtig, dass die Missionen weiterhin funktionieren und als stabilisierende und unterstützende Faktoren weiter vor Ort bleiben. Aus diesem Grund können die Einsätze wie derjenige der SWISSCOY im Kosovo auch in Coronazeiten nicht einfach ausgesetzt werden. Um die Auftragserfüllung auch in der aktuellen Lage sicherzustellen, sind je nach Mission und Land unterschiedliche Lösungsansätze gefragt.

Ausnahmeregelung bei der SWISSCOY und neu in der EUFOR

Die SWISSCOY im Kosovo ist mit 165 Armeeangehörigen der grösste Schweizer Beitrag zur internationalen Friedensförderung. Wie alle anderen Peacekeeper auch, stehen den Armeeangehörigen der SWISSCOY während des Einsatzes Ferien zu. Mit den geltenden Quarantänebestimmungen würde dies bedeuten, dass die Armeeangehörigen bei einem Ferienbezug von zwei Wochen und der Quarantänezeit in der Schweiz im Einsatzraum fast vier Wochen ausfallen würden. Damit könnten die der KFOR-Mission zugesicherten Leistungen nicht mehr sichergestellten werden.

Aus diesem Grund hat der Oberfeldarzt der Armee in Absprache mit dem BAG eine Sonderregelung erlassen. Vor der Abreise in die Schweiz haben die Armeeangehörigen der SWISSCOY ein 5-tägiges Kontaktverbot zur Zivilbevölkerung. Danach reisen sie mit dem ordentlichen Versorgungsflug der Armee in die Schweiz und werden nach Stans-Oberdorf gebracht, dem Standort des Kompetenzzentrums SWISSINT. Darauf erfolgt für jeden Armeeangehörigen der Coronatest. Bei einem negativen Resultat können die Soldatinnen und Soldaten nach Hause gehen. Ansonsten erfolgt die Isolation in einer militärischen Einrichtung.

Am Freitagnachmittag (14.08.2020) hat der Oberfeldarzt die Ausnahmeregelung auf die Schweizer Armeeangehörigen innerhalb der Mission EUFOR in Bosnien und Herzegowina ausgeweitet. Für sie gelten die genau gleichen Bestimmungen und Vorgehensweisen wie für die Angehörigen der SWISSCOY.

Mit diesem Vorgehen kann gewährleistet werden, dass die Schweizer Bevölkerung geschützt wird und gleichzeitig die Auftragserfüllung am Einsatzort nicht eingeschränkt wird. Mit dem fünftägigen Kontaktverbot kann sichergestellt werden, dass beim COVID-19-Test direkt nach der Einreise in die Schweiz die Inkubationszeit bei einer allfälligen Erkrankung vorbei ist und ein positives Resultat festgestellt werden kann.

Weltweit im Einsatz

Schweizer Armeeangehörige befinden sich jedoch nicht nur im Kosovo im Einsatz, sondern auch in anderen Ländern, die sich auf der Liste der Risikoländer befinden. Beispielsweise sind Schweizer Peacekeeper ebenfalls in Israel (Mission UNTSO) oder in den USA (New York, Hauptquartier der UNO) vor Ort. Für Peacekeeper – mit Ausnahme des Kosovos –, die in einem solchen Gebiet im Einsatz stehen, gilt die vom BAG erlassende Quarantänepflicht von zehn Tagen nach der Einreise in die Schweiz. Auch hier wird die Lage laufend beurteilt und die Schutzkonzepte der jeweiligen Mission analysiert, sodass die Möglichkeit besteht, dass es weitere Ausnahmeregelungen geben wird. Diese Regelungen haben immer auch den Schutz der Schweizer Bevölkerung im Fokus.

Quelle: Schweizer Armee

17.8.2020

Das Kompetenzzentrum SWISSINT

Die Schweizer Armee führt den dritten Armeeauftrag «Friedensförderung» aktuell in 18 Ländern, 14 Missionen und mit rund 250 Armeeangehörigen aus. Das Kompetenzzentrum SWISSINT als nationales Einsatzführungskommando ist verantwortlich für die operationelle Umsetzung des Armeeauftrages Friedensförderung. Die Umsetzung des Armeeauftrages Friedensförderung umfasst die Rekrutierung und das Personalwesen, die Logistik, die Finanzplanung und -führung, die einsatzbezogene Ausbildung, die nationale Führung während des Einsatzes, die Auswertung sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Weitere Informationen unter

www.peace-support.ch

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