Zusammenarbeit der Schweiz bei militärischer Ausbildung mit Estland und USA

Major Christoph Schori

Es geht nicht darum eine Show abzuliefern, sondern zu zeigen, was die Truppe lernt und wie die Einsätze aussehen.

Major Christoph Schori

Mobilmachungsübung Rettungsbataillon 4

Mobilmachungsübung Rettungsbataillon 4

Morgenstund hat Gold im Mund: Die Arbeiten liefen während 24 Stunden ununterbrochen. Bild ZVG Schweizer Armee

An der Sitzung vom 16. April 2020 hat der Bundesrat bilaterale Vereinbarungen im Bereich der militärischen Zusammenarbeit mit Estland und den USA genehmigt. Die Schweizer Armee ist an diesen Kooperationsmöglichkeiten interessiert, da für gewisse Bereiche die Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten in der Schweiz beschränkt sind. Estland und die USA können auch Ausbildungsangebote in der Schweiz nutzen; die Kosten dieser Zusammenarbeit trägt jede Seite selbst.

Die Schweizer Armee arbeitet bei der militärischen Ausbildung bereits mit einer Reihe ausländischer Streitkräfte zusammen. Gründe für dieses Kooperationsinteresse sind Faktoren wie der technische Fortschritt, die Beschränkung der eigenen Ressourcen, die Geographie und dichte Besiedelung im Mittelland, der Austausch von Erfahrungen und Know-how sowie die Überprüfung des eigenen Ausbildungsstandes.

Aus Sicht der Armee verfügt Estland in ausgewählten Bereichen über Systeme, Erfahrungen und Kenntnisse, die von Interesse sind. Konkret betrifft dies u.a. die Mobilmachung, die Ausgestaltung der Dienstpflicht und Cyberdefence, womit sich Estland seit einer Cyberattacke im Jahr 2007 intensiv beschäftigt. Estland ist seinerseits an Ausbildungsangeboten im Gebirge interessiert.

Im Falle der USA wird für die bestehende Ausbildungszusammenarbeit mit der neuen Vereinbarung die Rechtsstellung des Personals im jeweiligen Gastland verbessert. Wie im Falle von Estland wird auch hier die Kooperation auf den Bereich der Ausbildung beschränkt; gemeinsame Einsätze sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Schweiz hat bereits mit einer Reihe anderer Staaten Abkommen im Bereich der militärischen Ausbildung abgeschlossen. Diese Abkommen sind konform mit der Neutralität und können von der Schweiz jederzeit gekündigt werden.

Quelle: Schweizer Armee

18.4.2020

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