Philippe Rebord – Korpskommandant und Chef der Schweizer Armee

Armeebotschaft 2018 des Schweizer Bundesrates

Divisionär René Wellinger, Kommandant der Mechanisierten Division

Divisionär René Wellinger

Mit Tapferkeit und Kühnheit zum Sieg.

Divisionär René Wellinger, Kommandant der Mechanisierten Division

Bild ZVG Schweizer Armee

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Mit der Armeebotschaft 2018 beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten drei Gesamtkredite in Höhe von 2,053 Mrd. Franken. Wie im Vorjahr werden ein Rüstungsprogramm (848 Millionen Franken), die Rahmenkredite für das Armeematerial (742 Millionen Franken) und ein Immobilienprogramm VBS (463 Millionen Franken) vorgelegt. Erstmals beinhaltet die Armeebotschaft einen Beschluss über die Ausserdienststellung von nicht mehr benötigten Waffensystemen oder Teilen davon. Die beantragten Beschaffungen, Investitionen und Ausserdienststellungen stehen in Einklang mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA). Sie ermöglichen die Ausrüstung zu modernisieren und zu ergänzen und damit die Bereitschaft der Armee zu erhöhen.

Systeme der Luftwaffe modernisieren

Im Bereich der Führung für die Luftwaffe wird unter anderem für das Luftraumüberwachungssystem Florako ein Werterhalt beantragt. Dabei geht es um die Sekundär- und die Primärradare (114 Millionen bzw. 16 Millionen Franken). Gleichzeitig soll die Flugfunk-Bodeninfrastruktur ersetzt werden (126 Millionen Franken). Beide Systeme leisten einen wesentlichen Beitrag für die Einsatzfähigkeit der Luftwaffe. Weiter sollen zugunsten der Luftwaffe eine militärische Anlage saniert und besser geschützt (39 Millionen Franken) sowie die Halle 4 auf dem Flugplatz Payerne umgebaut werden (27 Millionen Franken).

Zudem ist der Werterhalt der Transporthelikopter Cougar notwendig, die für Material- und Truppentransporte eingesetzt werden. Während die Super Puma vor einigen Jahren werterhalten wurden, sollen auch die 20-jährigen Cougar modernisiert werden (168 Millionen Franken). Das ermöglicht eine Nutzung bis mindestens ins Jahr 2030.

Ausrüstung der Truppe ergänzen

Ein zweiter Schwerpunkt der Armeebotschaft 2018 betrifft das Ziel der Weiterentwicklung der Armee (WEA), die Truppe vollständig auszurüsten. Dazu soll die Armee unter anderem modern und in einem Umfang ausgerüstet werden, mit dem sie ihre Leistungen erbringen kann. Beantragt wird, die neue modulare Bekleidung und Ausrüstung zu beschaffen (377 Millionen Franken). Rund die Hälfte des Betrags ist für den ballistischen Körperschutz vorgesehen, das heisst zum Beispiel für Schutzwesten. Die Beschaffung der modularen Bekleidung und Ausrüstung war ursprünglich für die Armeebotschaft 2019 vorgesehen. Sie wird vorgezogen, weil der individuelle Schutz der Armeeangehörigen eine hohe Priorität hat und die Evaluation bereits weit fortgeschritten ist.

Ein Rahmenkredit für Nachbeschaffungen soll für weitere Ergänzungen der bestehenden Ausrüstung der Truppe eingesetzt werden (100 Millionen Franken), zum Beispiel für Sturm- und Scharfschützengewehre. Schliesslich wird wie im vergangenen Jahr je ein Rahmenkredit für den Ausrüstungs- und Erneuerungsbedarf (420 Millionen Franken) sowie für die Ausbildungsmunition und die Munitionsbewirtschaftung vorgelegt (172 Millionen Franken).

Ausbildungsinfrastruktur ausbauen

Der dritte Schwerpunkt der Armeebotschaft 2018 betrifft die Infrastruktur für die Ausbildung. Mit der Umsetzung der WEA und dem Stationierungskonzept werden diverse Standorte geschlossen. Dies ist notwendig, um den Finanzbedarf für die Immobilien mittel- bis langfristig zu stabilisieren. An den verbleibenden Standorten soll die Nutzung konzentriert und optimiert werden. Mit dem vorliegenden Immobilienprogramm VBS soll die Ausbildungsinfrastruktur an drei Standorten ausgebaut werden: Erweiterung und Umbau des Waffenplatzes Drognens (40 Millionen Franken), Weiterentwicklung des Waffenplatzes Wangen a. A. (89 Millionen Franken) und Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur in Simplon (30 Millionen Franken).

Nicht mehr benötigte Systeme ausser Dienst stellen

Neben den Beschaffungen beantragt der Bundesrat erstmals die Ausserdienststellung von grossen Waffensystemen. Das revidierte Militärgesetz verpflichtet ihn neu zu diesem Schritt.

Der Einsatz von veraltetem Material mit geringer Schutz- und Waffenwirkung gegen zeitgemässe Mittel ist aus militärischer Sicht nicht sinnvoll und eine Werterhaltung dieses Materials ökonomisch nicht vertretbar. Mit der Armeebotschaft 2018 beantragt der Bundesrat deshalb die Ausserdienststellung von nicht mehr benötigten Waffensystemen oder Teilen davon: 27 der noch vorhandenen 53 F-5-Tiger Kampfflugzeuge, die Festungsartillerie, nicht werterhaltene Panzerhaubitzen und Raupentransportwagen sowie Panzerjäger.

Die Kosten der Ausserdienststellungen können weitgehend durch die erwarteten Liquidationserlöse gedeckt werden. Zudem sinkt der jährliche Betriebsaufwand um 5,5 Millionen Franken. Die Einsparungen sind notwendig, um Finanzmittel für Investitionen freizumachen.

Nutzen für die Schweizer Volkswirtschaft

Die Investitionen in Rüstung und Immobilien werden über direkte Aufträge an schweizerische Unternehmen (direkte Beteiligungen) und über Kompensationsgeschäfte (indirekte Beteiligungen) in der Schweiz beschäftigungswirksam. Die schweizerische Volkswirtschaft profitiert somit von Investitionen von mehr als 800 Mio. Franken. Die Beteiligungen führen zu Knowhow-Aufbau und Wertschöpfung in teilweise technologisch hochstehenden Industriezweigen. Weiter werden durch den nachfolgenden Betrieb und die Instandhaltung langfristig Arbeitsplätze erhalten und teilweise neu geschaffen.

Pressekonferenz von Bundesrat Parmelin

WEF: Bundesrat will Assistenzdienst der Armee 2019 bis 2021 fortführen

Der Bundesrat will weiterhin mit einem Assistenzdienst der Armee zur Sicherheit am Jahrestreffen des WEF in Davos beitragen. In seiner Sitzung vom 14. Februar 2018 hat er die entsprechende Botschaft verabschiedet. Auch in den Jahren 2019 bis 2021 sollen jeweils bis zu 5000 Armeeangehörige zur Unterstützung des Kantons Graubünden eingesetzt werden. Der Beschluss muss vom Parlament genehmigt werden.

Gemäss heutigem Beschluss des Bundesrats wird die Armee den Kanton Graubünden anlässlich des WEF-Jahrestreffens in Davos in den Jahren 2019, 2020 und 2021 weiterhin unterstützen. Diese Unterstützung umfasst den subsidiären Sicherungs- und Unterstützungseinsatz der Armee mit Leistungen vor allem in den Bereichen Objekt- und Personenschutz, Wahrung der Lufthoheit und Sicherheit im Luftraum sowie mit logistischer Unterstützung, insbesondere im Bereich Koordinierter Sanitätsdienst (KSD).

Assistenzdienst mit bis zu 5000 Angehörigen der Armee

Es ist vorgesehen, jährlich bis maximal 5000 Angehörige der Armee im Assistenzdienst einzusetzen, weshalb der Einsatz der Armee nach Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet wird. Ausser bei den Massnahmen zur Wahrung der Lufthoheit liegt die Einsatzverantwortung bei der Kantonspolizei Graubünden. Diese erteilt der zugewiesenen Truppe nach Rücksprache mit dem VBS schriftlich den Auftrag und regelt insbesondere die Zuständigkeiten, die Unterstellungsverhältnisse, die Polizeibefugnisse der Armee sowie den Dienstverkehr, den die Armee an sie richtet. Der Kanton Graubünden informiert die Bevölkerung vor und während des Einsatzes über Aufgaben und Tätigkeiten der Truppe.

Zudem will der Bundesrat, dass sich der Bund weiterhin gemeinsam mit dem Kanton Graubünden, der Gemeinde Davos und der WEF-Stiftung an den Kosten beteiligt, die durch den Einsatz der zusätzlichen Sicherheitskräfte entstehen. Der Ausgabenplafond beträgt 9 Millionen Franken pro Jahr und die Kostenregelung bleibt gleich wie in den Vorjahren.

Armeebotschaft 2018 als PDF

Quelle: Schweizer Armee

15.2.2018

Armeebotschaft 2018

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