Divisionär Thomas Süssli
Leadership ist wie schwimmen, man kann das nicht aus einem Buch lernen, man muss es ausprobieren.
Divisionär Thomas Süssli
Abverdienende Kader können seit Anfang Jahr den praktischen Dienst drei Wochen vor Schluss beenden. Damit soll der Einstieg in das Studium erleichtert werden. An einzelnen Hochschulen und Gymnasien wird zwar darauf hingewiesen, dass diese Regelung auch für Rekruten gelte, was jedoch nicht zutrifft.
Das Abkommen über die Vereinbarkeit von ziviler Ausbildung und militärischer Dienstleistung wurde 2014 vom Chef der Armee und von den Präsidenten der Rektorenkonferenzen unterzeichnet. Darin ist klar festgehalten, dass Kader, die ihren neuen Grad in einer Rekrutenschule abverdienen, die RS auf eigenen Wunsch drei Wochen vor Abschluss verlassen können, um das Studium aufzunehmen. Zudem stehen den Kadern fünf individuell wählbare Urlaubstage zu.
Wird der praktische Dienst vorzeitig abgebrochen, sind die entsprechenden Diensttage im Rahmen der Wiederholungskurse nachzuholen. Die Hochschulen ihrerseits haben zugesichert, dienstbedingte Abwesenheiten von Studenten nicht als fehlende Präsenz zu werten.
Die Schweizer Armee und die Bildungsinstitutionen wollen damit den Eintritt in das laufende Semester erleichtern. Die verhandelten Regelungen gelten jedoch ausschliesslich für abverdienende Kader. Der Chef der Armee weist in einem Brief darauf hin, dass Rekruten keinen entsprechenden Anspruch geltend machen können. Er bittet die Hochschulen und Gymnasien, dies entsprechend zu kommunizieren.
Quelle: Schweizer Armee
20.3.2018

Fahnenübernahme Geb Inf Bat 48
Bild ZVG Schweizer Armee