Philippe Rebord – Korpskommandant und Chef der Schweizer Armee

Kooperation mit militärischer Führungsausbildung

Divisionär Daniel Keller, Kommandant der HKA

Üben, üben, üben.

Divisionär Daniel Keller, Kommandant der HKA

PHW

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Michael Arnold, Projektleiter Anerkennung HKA, Prof. Peter K. Link, Direktor PHW Bern, Divisionär Daniel Keller, Kommandant HKA, Dr. Frank Sigl, Studienleiter Bachelorstudien. Bild ZVG Schweizer Armee

Immer mehr Schweizer Hochschulen anerkennen die militärische Führungsausbildung als Kompetenznachweis in ihrem Lehrplan. Eine weitere Kooperationsvereinbarung wurde am Montag, 5. März 2018, von den Vertretern der Privaten Hochschule Wirtschaft (PHW Bern) sowie der Höheren Kaderausbildung der Armee (HKA) unterschrieben.

Divisionär Daniel Keller, Kommandant HKA, und Michael Arnold, Projektleiter Anerkennung HKA, reisten für die Vertragsunterzeichnung an die PHW in Bern Wankdorf. Die PHW Bern wurde vertreten durch ihren Direktor, Prof. Peter K. Link, und den Studienleiter der Bachelorstudien, Dr. Frank Sigl. Die Studien an der PHW erfolgen berufsbegleitend.

Im Vertrag ist geregelt, wie viele ECTS-Punkte die dienstleistenden Studenten für welche militärische Ausbildung ans Studium anrechnen können. Ab März 2018 können Höhere Unteroffiziere, die sich in der militärischen Kaderausbildung befinden, an ihr Wirtschaftsstudium der PHW Bern drei ECTS-Punkte anrechnen lassen. Für Subalternoffiziere gelten sechs ECTS-Punkte. Ein dreijähriges Vollzeitstudium umfasst insgesamt 180 ECTS-Punkte, wobei 1 ECTS-Punkt rund 30 Stunden Arbeitsaufwand entspricht.

Um die Anzahl anrechenbarer ECTS-Punkte zu eruieren, werden die Lehrinhalte der militärischen Führungsausbildung mit dem Lehrplan der Hochschulen verglichen. Die sich überschneidenden Inhalte werden dem Studenten in Form der ECTS-Punkte gutgeschrieben. Diese Anerkennung ist nebst der Ausbildungsgutschrift und dem Bildungs- und Kompetenznachweis die Einlösung einer politischen Forderung. Die hochwertige militärische Ausbildung mit zivilem Nutzen soll anerkannt werden, insbesondere zum Nutzen der Armeeangehörigen.

Quelle: Schweizer Armee

13.3.2018

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