Philippe Rebord – Korpskommandant und Chef der Schweizer Armee

Schiessanzeigen in einheitlichem Kleid

Oberst i Gst Rihs

Das chunnt scho guet.

Oberst i Gst Rihs

Schiessgefahr

Schiessgefahr

Bild ZVG Schweizer Armee

Pünktlich zum Start der Sommerferien werden unter der Adresse www.armee.ch/schiessanzeigen die Sperrzeiten bei militärischen Schiessen zentral aufgelistet. Parallel dazu können die Schiessanzeigen als PDF heruntergeladen werden. In einem nächsten Ausbauschritt werden zudem die gesperrten Gebiete in den Online-Karten von swisstopo angezeigt.

Der neue Dienst ist ab sofort verfügbar und listet die Schiessen der nächsten zehn Tage auf. Auf den Schiessanzeigen, die als PDF heruntergeladen werden können, sind mit wenigen Ausnahmen die gesperrten Gebiete eingezeichnet. Wenn jemand zusätzliche Informationen benötigt, erhält man auf jeder Anzeige die Kontaktadressen für den jeweiligen Schiessplatz.

Neu können auch die Zeiten der einzelnen Schiessplätze per RSS-Feed abonniert werden. Für Tourismusportale oder andere interessierte Stellen besteht die Möglichkeit, die Schiessanzeigen einer definierten Region automatisch in ihre Website auflisten zu lassen. Die Anbindung benötigt jedoch eine Schnittstelle zu den jeweiligen Portalen. Technische Auskünfte dazu sind erhältlich unter info-belplan@vtg.admin.ch.

Ausbau geplant

Ein Ausbau des Dienstes ist bereits vorgesehen: Zusätzlich zu den Schiesszeiten werden dynamische Kartenausschnitte der Schiessplätze angezeigt. Auch können die Anzeigen auf www.geo.admin.ch als Layer über die Landeskarte gelegt werden und zum Beispiel mit dem Layer der Wanderwege kombiniert werden.

Angaben vor Ort sind Folge zu leisten

Trotz der Publikationen im Internet sind den Anweisungen vor Ort Folge zu leisten. Kurzfristige Änderungen der Schiesszeiten sind möglich. Während des Schiessens werden an gut sichtbaren Stellen am Rand der Gefahrenzone sowie in den Waffenstellungen rot/weisse Fahnen, rot/weisse Ballone oder, bei Nacht, drei rote Lampen in Dreiecksform aufgezogen oder aufgestellt. Das Betreten des Schiessgebietes ist lebensgefährlich und daher verboten.

Mehr Infos unter www.armee.ch/schiessanzeigen

Quelle: Schweizer Armee

10.7.2018

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