Philippe Rebord – Korpskommandant und Chef der Schweizer Armee

Schweizer Armee: Zivile Unterstützung mit militärischen Mitteln

Oberst im Generalstab Pierre-Yves Eberle

Aber auch dringende Transportaufträge für die Mitglieder der Bundesregierung müssen sowohl im In- als auch im Ausland abgedeckt werden können.

Oberst im Generalstab Pierre-Yves Eberle

Super Puma im Einsatz

Super Puma im Einsatz

Der erste befüllte "Bambi Bucket" wird angeflogen. Bild ZVG Schweizer Armee

Oft stossen zivile Behörden und Private bei ihren Tätigkeiten an die Grenzen ihrer Möglichkeiten. Sie brauchen Unterstützung. Und die Armee gewährt ihnen diese Hilfe – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

Noch immer steht sie da, die Unterstützungsbrücke 46 der Schweizer Armee, welche der Bevölkerung von Bondo den Zugang zu ihren Häusern ermöglicht. Sie wurde im Herbst 2017 nach dem verheerenden Erdrutsch im Rahmen der Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) aufgestellt. Der Kanton Graubünden hatte die Leistung beantragt. Ein Abbau ist erst im Frühling 2019 vorgesehen.

Ein anderes Beispiel: der Ski-Weltcup im Berner Oberland. Sowohl in Adelboden wie auch in Wengen kommen in den nächsten Wochen Armeeangehörige zum Einsatz. Im Auftrag der Organisatoren stellen sie Teile der Infrastruktur auf und präparieren an der Seite von lokalen Zivilschützern und freiwilligen Helfern die Pisten. «Ohne diese Arbeiten der Armee könnten viele Anlässe nicht stattfinden», betont der Operationsoffizier, Oberst im Generalstab Herbert Urban. Aus diesem Grund seien die Organisatoren dankbar für die Dienstleistung der Armee. Allein die Armee könne in diesem Ausmass Personal und Material einsetzen, auch bei schwierigen Bedingungen. Damit ergänzt ihr Engagement die Möglichkeiten des lokalen Gewerbes, wenn dieses die nötigen Kapazitäten oder Kenntnisse zur Erfüllung des Auftrags nicht hat.

Die Einsätze zugunsten von zivilen Behörden, ausserdienstlichen Tätigkeiten und privaten Organisatoren sind Teil des gesetzlichen Auftrags der Armee. Sie unterstützt mit Truppen im Ausbildungsdienst, Berufsformationen, Logistik und Material. Nicht unter das Verfahren fallen die Katastrophenhilfe, die humanitäre Hilfe und subsidiäre Sicherungseinsätze.

Damit die Armee hilft, müssen die Aufträge einen wesentlichen Ausbildungseffekt für die beteiligten Angehörigen beinhalten, von öffentlichem Interesse sein oder eine nationale oder internationale Relevanz aufweisen. Das gilt etwa für die grossen Wintersportanlässe und die «Eidgenössichen» der Schwinger und Turner. Bei allen Einsätzen im Rahmen der VUM gilt jedoch: Die Einsatzfähigkeit der Armee muss erhalten bleiben. Sie kann die Unterstützung im Fall eines nicht planbaren Ereignisses, für das sie die Ressourcen braucht, jederzeit abbrechen oder reduzieren.

Ausbildung für die Armee, Nutzen für Dritte

Verschiedene Teile der Armee können von der Möglichkeit, die Ausbildung mit einem Nutzen für die Allgemeinheit zu koppeln, profitieren, sagt Urban. Die Luftwaffe trainiere mit ihren Helikoptern den Transport mit Aussenlast, die Sanität übe die Zusammenarbeit mit zivilen Rettungskräften, die Genie- und Rettungstruppen exerzierten den Aufbau von Infrastrukturen. Die Zusammenarbeit ermögliche auch das Kennenlernen und den Austausch der Armeekader mit den zivilen Behörden. Dies sei bei Krisen, beispielsweise bei Naturkatastrophen, ein wesentlicher und hilfreicher Vorsprung. Ausserdem eignen sich die Armeekader im Rahmen einer Unterstützungsleistung wertvolle Kenntnisse über das Führen unter erschwerten Bedingungen an.

Die Armee entscheidet nicht allein

Im Jahr 2017 wurden 112 Unterstützungsleistungen mit total rund 32'000 Diensttagen genehmigt. Für nächstes Jahr sind zurzeit gegen 40 Unterstützungsleistungen geplant, für welche 20'000 Diensttage beantragt sind. In den nächsten Wochen ist erfahrungsgemäss mit weiteren etwa 40 Gesuchen für 2019 zu rechnen.

Zuständig für die Organisation der Dienstleistung sind die vier Territorialdivisionen sowie die Luftwaffe im Bereich der Lufttransporte. Der Entscheid über grössere Engagements obliegt dem Generalsekretariat des VBS, während die Armee die Weisungen für die Umsetzung vollzieht. Kurzfristige und weniger weitreichende Entscheidungen wie über Lufttransporte fällt das Kommando Operationen.

Quelle: Schweizer Armee

4.12.2018

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