Philippe Rebord – Korpskommandant und Chef der Schweizer Armee

Kantone, Gemeinden und Bevölkerung können sich zur Objektblattserie vom VBS äussern

General Ulrich Wille

Die Schaffung der Wehrfähigkeit eines Landes ist etwas, das in ruhigen Zeiten nie möglich ist, ohne das Unbehagen einzelner Volksschichten zu erregen.

General Ulrich Wille

Das Lenkwaffensystem RAPIER der Feuereinheit 101 wartet auf den Einsatz

Das Lenkwaffensystem RAPIER der Feuereinheit 101 wartet auf den Einsatz

Bild ZVG Schweizer Armee

Das VBS hat die Anhörung und Mitwirkung zu den ersten zwölf Objektblättern des Sachplans Militär eröffnet. Die Standortkantone und -gemeinden können dazu bis Ende August 2019 Stellung nehmen. Die Bevölkerung kann sich vom 13. Juni bis am 12. Juli 2019 zu den Entwürfen äussern.

Ausgehend vom Programmteil des Sachplans Militär wird der Objektteil mit den spezifischen Festlegungen für die einzelnen militärischen Standorte serienweise überarbeitet. Die erste Objektblattserie umfasst die Logistikstandorte Burgdorf (BE), Herbligen (BE), Rotkreuz (ZG), Romont (FR) und Sévaz (FR), die Bodenstation Führungsunterstützung in Leuk (VS), das Labor Spiez mit dem Kompetenzzentrum ABC-KAMIR (BE), die Generalstabsschule in Kriens (LU), den Übungsplatz Pollegio (TI) sowie die drei Waffenplätze Herisau-Gossau (SG), Frauenfeld (TG) und Kloten-Bülach (ZH).

Zu diesen Objektblättern können die Standortkantone und -gemeinden nun im Rahmen der Anhörung bis Ende August 2019 Stellung nehmen. Die Bevölkerung kann sich vom 13. Juni bis am 12. Juli 2019 im Rahmen der Mitwirkung äussern. Vorgesehen ist, die erste Objektblattserie dem Bundesrat bis Ende 2019 zur Verabschiedung zu unterbreiten.

Der Programmteil des Sachplans Militär wurde am 8. Dezember 2017 vom Bundesrat verabschiedet, nachdem sich die Kantone, die Gemeinden und die Bevölkerung dazu äussern konnten. Der Programmteil beruht auf dem Stationierungskonzept der Armee von 2013 und dient in erster Linie der raumplanerischen Sicherung der militärischen Standorte. Er gibt eine Übersicht über den Infrastrukturbedarf und die Raumansprüche der Armee für Ausbildung, Einsatz und Logistik für die nächsten 10 bis 15 Jahre.

Er legt fest, welche Grundsätze bei der Nutzung der Infrastruktur, der Koordination mit zivilen Planungen und beim Schutz der Umwelt anzuwenden sind. Er bezeichnet die sachplanrelevanten Standorte, also diejenigen militärischen Standorte, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken und macht Vorgaben zu den nicht mehr benötigten militärischen Immobilien.

Der Sachplan Militär ist ein Planungs- und Koordinationsinstrument des Bundes im Sinne des Raumplanungsgesetzes. Er legt die Ziele und Vorgaben für die militärische Infrastruktur behördenverbindlich fest.

Quelle: Schweizer Armee

11.6.2019

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