Nationaler Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus

Divisionär Daniel Keller Kommandant HKA

Divisionär Keller, Kommandant HKA, beim Interview mit SRF

Man kann für fast alles einen Kurs besuchen, ausser für Erfahrung, die muss man machen.

Divisionär Daniel Keller, Kommandant HKA

Bild ZVG Schweizer Armee

Dschihadzahlen 2018

Dschihadzahlen 2018

Bild ZVG Schweizer Armee

Der Bund unterstützt im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft mit dem Impulsprogramm. Er setzt dafür während fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. Finanzhilfen für bewilligte Projekte werden seit diesem Jahr gesprochen.

Gesuche können ab dem 1. April 2019 wieder eingereicht werden. In den Folgejahren wird es weitere Möglichkeiten für Anträge zur finanziellen Unterstützung geben.

Bewilligte Projekte der ersten Ausschreibung

Während fünf Jahren kann der Bund Projekte und Programme finanziell unterstützen, die die Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben. Der Bundesrat hat am 16. Mai 2018 die dafür nötige Verordnung gutgeheissen. Im Rahmen der ersten Ausschreibung wurden zahlreiche Gesuche sowohl von staatlichen als auch von zivilen Institutionen aus der ganzen Schweiz bis Ende September 2018 eingereicht. Diese haben den Betrag von einer Million Schweizer Franken überschritten.

Nach eingehender Prüfung und Priorisierung der zuständigen Stellen wurden zehn Anträge bewilligt, die insbesondere die folgenden Kriterien erfüllen: zu erwartender Multiplikationseffekt des Projekts; Bezugnahme des Projektinhalts auf die aktuelle Bedrohungslage; Weiterführung existierender Projekte, insbesondere Fachstellen, mit ausgewiesenem Erfolg in der Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus; Berücksichtigung von Projekten verschiedener staatlicher Ebenen und Institutionen sowie der Zivilgesellschaft und ausgewogene sprachregionale Verteilung. Angaben zu diesen Projekten sind den Webseiten des Bundesamts für Polizei und des Sicherheitsverbunds Schweiz zu entnehmen.

Die verschiedenen Massnahmen des NAP werden primär auf der lokalen Ebene umgesetzt. Die Realisierung der Projekte erfolgt deshalb in Absprache mit den zuständigen Behörden.

Eingabemöglichkeiten in den Folgejahren

Die Umsetzung des Impulsprogramms dauert noch bis Mitte 2023. In den Folgejahren können deshalb weitere Gesuchen zur finanziellen Unterstützung (bei der Geschäftsstelle SVS) eingereicht werden. Die nächste Ausschreibung findet vom 1. April 2019 bis am 30. Juni 2019 statt. Alle erforderlichen Informationen für die Projekteingabe sind auf der Webseite des Sicherheitsverbunds Schweiz zu finden.

Quelle: Schweizer Armee

31.3.2019

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