Das bedeutete, sie durften Märkte abhalten (Marktrecht), Geld prägen (Münzrecht) und Recht sprechen (Richtrecht). Der Folterturm zeugt noch von dieser Zeit. Die Angeklagten wurden in den Turm gebracht und der Henker hat ein «scharfes Verhör» durchgeführt um ein Geständnis zu erhalten, denn ohne Geständnis gab es kein Urteil.
Fotos & Text: Res Kaderli
20.6.2017