Brigitte Rindlisbacher informiert über Stand der Arbeiten Mitholz

Brigitte Rindlisbacher, Leiterin der Arbeitsgruppe Mitholz

Eine Evakuierung der ansässigen Personen darf nur im äussersten Notfall passieren.

Brigitte Rindlisbacher, Leiterin der Arbeitsgruppe Mitholz

Mitholz

Mitholz

Mitholz nach der Explosion 1947. Bild ZVG Schweizer Armee

Die Leiterin der Arbeitsgruppe Mitholz, Brigitte Rindlisbacher, informiert über den Stand der Arbeiten. Sie erklärt die neue Aufgabe von Oberst i Gst Hanspeter Aellig, der seit Anfang des Jahres das Projekt «Variantenevaluation» leitet. Im Zuge dieses Projekts müssen bis Ende Juni 2020 Varianten erarbeitet werden, wie man das Risiko, das vom ehemaligen Munitionslager Mitholz ausgeht, senken beziehungsweise beseitigen kann.

Für diese Aufgabe stützt sich Herr Aellig auf die Expertisen von Fachspezialisten des Bundes sowie aus der Privatwirtschaft im In- und Ausland.

Frau Rindlisbacher, Sie leiten seit Juli 2018 die Arbeitsgruppe Mitholz und haben somit die Übersicht über alle Massnahmen, welche bis jetzt getroffen worden sind. Eine davon ist die Initiierung des Projekts «Variantenevaluation». Können Sie uns genau sagen, was dieses Projekt beinhaltet?

Brigitte Rindlisbacher: Die Arbeit, welche das Team von Oberst i Gst Hanspeter Aellig leistet, ist zentral. Es wird uns die machbaren Varianten aufzeigen, die als Entscheidungsgrundlagen für die zukünftigen Massnahmen dienen. Was ich Ihnen dazu schon sagen kann: Eine der geprüften Varianten muss die vollständige Räumung aller Munitionsrück-stände sein. Zudem müssen die Risiken für Kollateralschäden immer bekannt sein, damit man sie auf ein absolutes Minimum reduzieren kann.

Was meinen Sie mit Kollateralschäden?

Unser Ziel ist es, dass wir während der Arbeiten niemanden gefährden. Eine Evakuierung der ansässigen Personen darf nur im äussersten Notfall passieren. Die Infrastrukturbetreiber müssen mit minimalen Ausfallzeiten operieren können. Wir wollen – wenn immer möglich – die Bahnlinie oder die Hauptstrasse nicht sperren lassen. Zudem wollen wird vermeiden, dass die Umwelt belastet wird. So kontrolliert das VBS in Zusammenarbeit mit dem Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern regelmässig das Grundwasser auf schädliche Stoffe.

Wieso hat ein Mitarbeiter der Armee die Leitung für dieses Projekt übernommen?

Der Adelbodner Oberst i Gst Hanspeter Aellig ist im Berner Oberland verwurzelt und durch seinen militärischen Hintergrund kennt er die Gefahren und Herausforderungen der Munitionslagerung. Mit Herrn Aellig konnten wir einen sehr kompetenten Leiter für die Variantenevaluation gewinnen.

Wieso wird die Variantenevaluation erst im Sommer 2020 vorliegen?

Dies erscheint aus heutiger Sicht als eine lange Zeit, aber bei einer so komplexen Angelegenheit muss man bedacht vorgehen. Für uns ist es oberste Priorität, dass während der Arbeiten niemand zu Schaden kommt – nicht die Anwohner und auch nicht die Arbeiter. Das ist auch der Hauptgrund, warum wir unter anderem den Einsatz von ferngesteuerten Baggern prüfen. Aber wie schon der Munitionsexperte der armasuisse Dr. Patrick Folly gesagt hat, müssen wir alle Munition zuerst lokalisieren, was uns momentan noch vor technische Herausforderungen stellt.

Für die Anwohner erscheint die Frist bis 2020 sehr lang.

Ich verstehe die Sorgen der Bevölkerung sehr gut. Mit der Unsicherheit, die von diesem ehemaligen Munitionslager ausgeht, ist schwer zu leben. Deswegen sammeln wir so schnell wie möglich Informationen, Daten und Wissen, um die beste Lösung zu finden. Ich will hier noch gerne eine wichtige Information herausstreichen: wenn sich risikosenkende Massnahmen bereits im Rahmen des Projekts zeigen, werden diese möglichst sofort umgesetzt. Die Anwohner werden wir natürlich stetig und transparent über die Entwicklungen des Projekts informieren.

Noch eine letzte Frage: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) führt ein zweites Gutachten über die Situation in Mitholz durch. Wann sind diese Resultate bekannt?

Der Bericht wird im April vorliegen. Deutsche Spezialisten führen diese Studie durch. Dass eine Zweitmeinung beim BAFU eingeholt wird, ist beim Vollzug der Störfallverordnung Teil des normalen Ablaufs. Es ist wichtig, dass ein erster Expertenbericht von weiteren Spezialisten evaluiert wird. Vergessen Sie nicht, die Situation, die wir hier haben, ist ein Sonderfall, den es wahrscheinlich kaum irgendwo sonst gibt.

Quelle: Schweizer Armee

13.2.2019

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