VBS plant Bau einer neuen ASR-Radaranlage in Ravoire

Friedrich Schiller

Allzu straff gespannt zerspringt der Bogen.

Friedrich Schiller (aus «Wilhelm Tell»)

Radarstationen der Schweizer Armee

Radarstationen der Schweizer Armee

Auf den militärischen Radarstationen ist der Winter besonders hart. Während des WEF sind die Stationen rund um die Uhr bemannt. Bild ZVG Schweizer Armee

Das VBS plant den Bau eines Flugsicherheitsradars (Airport Surveillance Radar, ASR) in Ravoire in der Gemeinde Martigny-Combe (VS). Die Radaranlage wird die Sichtbarkeit des Flugverkehrs im Rhonetal und die Flugsicherheit verbessern. Für den Bau wurde ein ordentliches Verfahren angeordnet. Das Projekt wird daher öffentlich aufgelegt.

Bei der vorhandenen Radaranlage beschränkt sich die Sichtbarkeit des Flugverkehrs derzeit auf das Mittelwallis. Infolgedessen gibt es zahlreiche Schattenzonen. Diese Radaranlage muss überdies zwingend ersetzt werden, da sie ihre technische Lebensdauer bereits deutlich überschritten hat. Das neue ASR-Radar von Ravoire in der Gemeinde Martigny-Combe soll die Führung von Militärflugzeugen beim An- und Abflug am Flugplatz Sitten verbessern. Zugleich soll es für das regionale Skyguide-Zentrum in Genf zur Verbesserung der Flugsicherheit beitragen, indem es den Abflug von Zivilflugzeugen, die im Instrumentenflug verkehren, in Sitten sichtbar macht. Nicht zuletzt verbessert die Radaranlage die Sichtbarkeit des Radarbildes des Unter- und Mittelwallis im Rahmen der Luftraumüberwachung durch die Luftwaffe.

Der ASR-Flugsicherungsradar entspricht den gesetzlichen Anforderungen der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) am vorgesehenen Standort auf einem Hügel bei Ravoire.

Das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (GS-VBS) übernimmt als zuständige Behörde die Durchführung des Verfahrens und, sofern alle Bedingungen erfüllt sind, die schriftliche Ausstellung der zur Realisierung dieser Anlage notwendigen Genehmigung gemäss der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV, RS 510.51). Da ein ordentliches Verfahren angeordnet wurde, wird das Projekt öffentlich aufgelegt.

Der Neubau steht im Einklang mit der am 7. Dezember 2016 vom Kanton Wallis, von der Stadt Sitten und vom VBS unterzeichneten Grundsatzvereinbarung. Danach verpflichtet sich das VBS zur Unterhaltung der Infrastrukturen bis Ende 2021, wie es der 1956 zwischen der Eidgenossenschaft und der Stadt Sitten geschlossene Vertrag über die gemischte Nutzung des Flugplatzes Sitten vorsieht. Die Grundsatzvereinbarung ermöglicht der Luftwaffe bei Schwierigkeiten oder Notlagen Landungen am Flugplatz Sitten. Überdies ist sie berechtigt, über begrenzte Zeiträume von dort aus zu operieren.

Quelle: Schweizer Armee

28.9.2019

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